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Gratulationen der Gemeinde zu runden Geburtstagen und zu Ehejubiläen

Dohr, den 12. 08. 2024

Zur Erinnerung und zur Vermeidung von Missverständnissen wird hiermit nochmal die seit 2020 geltende Regelung für offizielle Gratulationen der Gemeinde bekanntgegeben:

Es wurde seinerzeit festgelegt, dass Gratulationen der Gemeinde ab dem 80. Geburtstag (und dann alle 5 Jahre) sowie zu Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit (und dann alle 10 Jahre), jeweils mit einem kleinen Präsent, erfolgen. Offizielle Gratulationen erfolgen nur in den Fällen, wo die runden Geburtstage bzw. Ehejubiläen im Mitteilungsblatt veröffentlicht sind bzw. wo sich die zu Ehrenden mit einer offiziellen Gratulation der Gemeinde ausdrücklich einverstanden erklären.

 

Toni Göbel, Ortsbürgermeister

 

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