Neubaugebiet Dohr - Bauplätze zu verkaufen
Nur noch zwei Bauplätze im Dohrer Neubaugebiet zu verkaufen
Die Erschließungsarbeiten für das Neubaugebiet "Ober der Eichkaul" konnten Ende November 2021 abgeschlossen werden (Straßenbau, Wasser, Abwasser, Breitband).
Innerhalb kurzer Zeit wurden 22 der 24 begehrten Bauplätze per notariellen Vertrag an Interessenten verkauft. Mit etlichen Bauvorhaben wurde zwischenzeitlich begonnen, viele Häuser wurden schon bezogen. Jetzt stehen nur noch 2 Bauplätze zur Verfügung. Interessenten können sich mit mir (Tel. 0174 2176952 oder E-Mail ) in Verbindung setzen. Die Preise für die Grundstücke liegen bei 59 € für den Grund und Boden einschließlich der straßenmäßigen Erschließung und Vermessung. Hinzu kommen die Erschließungskosten für die Wasserversorgung mit derzeit rd. 3 €/m² und für die Abwasserbeseitigung mit derzeit rd. 8 €/m², so dass sich nach heutigem Stand ein Gesamtpreis für das erschlossene Grundstück von 70 €/m"² ergibt. Verfügbar sind derzeit nur noch die Bauplätze Nr. 15 und 16. Übersichtsplan Neubaugebiet
Toni Göbel, Ortsbürgermeister
Unterlagen zum Bebauungsplan und zur Bebaubarkeit der Grundstücke erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Frau Angela Mohr, Tel.: 02671 608228, E-Mail:
Wer sich für einen Bauplatz im Neubaugebiet "Ober der Eichkaul" interessiert, kann sich die Bauplätze in der Örtlichkeit anschauen. Alle Bauplätze sind abgesteckt und auf einem Übersichtsplan am unteren Rand des Parkplatzes zwischen den Grundstücken Eichberg 10 und Eichberg 12 ersichtlich.
Vertragsbestimmungen für die Veräußerung von Bauplätzen im
Neubaugebiet „Ober der Eichkaul“ in der Ortsgemeinde Dohr
Der Kaufpreis beträgt für den Grund und Boden einschließlich der straßenmäßigen Erschließung und Vermessung 59 €. Hinzu kommen Erschließungskosten für die Wasserversorgung mit derzeit rd. 3 €/m² und für die Abwasserbeseitigung in Höhe von derzeit rd. 8 €/m², so dass sich nach derzeitigem Stand (2023) ein Gesamtkaufpreis von 70 €/m² für das voll erschlossene Grundstück ergibt. Der Kaufpreis von 59 € ist zahlbar nach Anzeige der Kaufpreisfälligkeit durch den Notar. Dies setzt u.a. die Eintragung der Auflassungsvormerkung für den Käufer im Grundbuch voraus. Anschließend ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
Die Erschließungskosten für Wasser und Abwasser werden fällig nach der Festsetzung durch die Versorgungsträger (die Festsetzungen sind zwischenzeitlich erfolgt).
Innerhalb von 5 Jahren ist das Baugrundstück mit einem bezugsfertigen Wohnhaus gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen.
Der Bauplatz darf weder ganz noch teilweise weiter veräußert werden, ohne dass auf diesem ein bezugsfertiges Wohngebäude errichtet worden ist.
Bei Nichteinhaltung der o.g. Verpflichtungen steht der Ortsgemeinde Dohr ein Wiederkaufsrecht zum ursprünglichen Kaufpreis zu. Eine Verzinsung erfolgt nicht. Die anfallenden Kosten (Notar, Grunderwerbssteuer usw.) sind beim Rückkauf durch die Ortsgemeinde vom damaligen Erwerber oder dessen Rechtsnachfolger zu tragen bzw. von diesem zu erstatten. Zur Sicherung des Wiederkaufsrechts ist die Ortsgemeinde jederzeit berechtigt, die Eintragung einer Rückerwerbsvormerkung zu beantragen.
Der Erwerber ist verpflichtet, das zu errichtende Gebäude nach bezugsfertiger Erstellung als Hauptwohnsitz für die Mindestdauer von fünf Jahren selbst zu beziehen und persönlich zu nutzen (Selbstbezugsverpflichtung). Vermietung ist nur zulässig, wenn der flächenmäßig größere Teil des Hauses vom Erwerber selbst genutzt wird.
Bei Nichteinhaltung ist eine Vertragsstrafe von 25 % des Kaufpreises zur Zahlung fällig. Kann die Selbstbezugsverpflichtung wegen eines geltend gemachten Härtefalls nicht eingehalten werden, entscheidet der Gemeinderat über die Vertragsstrafe.