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Änderung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung

Dohr, den 10. 10. 2024

Einem aus der Bevölkerung vielfach geäußerten Wunsch nachkommend, wird die Friedhofssatzung zum 1.1.2025 so geändert, dass ab dann neben den bisher bereits ausgewiesenen Rasengräbern auch Rasen-Tiefgräber (also für eine Doppelbelegung) und neben den bisher bereits ausgewiesenen Rasen-Urnen-Gräbern auch Rasen-Urnen-Doppelgräber zugelassen werden.

 

Da die Gemeinde verpflichtet ist, ihre Einrichtungen möglichst kostendeckend zu betreiben, ist eine Anpassung der bereits seit mehr als 10 Jahren unverändert bestehenden Friedhofsgebühren unvermeidlich. Diese Anpassung orientiert sich an den aktuellen Friedhofsgebühren benachbarter bzw. vergleichbarer Gemeinden. Zudem wurde ein neuer Gebührentatbestand in die Satzung aufgenommen. Es hat sich nämlich gezeigt, dass sich die Räumung von Grabstätten nach Ablauf der Ruhezeit durch Angehörige aus unterschiedlichen Gründen z.T. manchmal schwierig gestaltet. Deshalb wird ab 1.1.2025 mit dem Erwerb der Grabstelle zugleich die Gebühr für die spätere Räumung der Grabstelle durch die Gemeinde bzw. ein Unternehmen erhoben. Damit werden die z.T. aufgetretenen Schwierigkeiten vermieden. 

 

Die formelle Bekanntmachung mit dem vollständigen Text der Neufassung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung erfolgt demnächst im Mitteilungsblatt.

 

Toni Göbel, Ortsbürgermeister

 

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